Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2021

AGB


1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Codely GmbH und ihrer Kundschaft, welche die Entwicklungsdienstleistun-gen von Codely in Anspruch nehmen. Schriftliche Bestimmungen in Angeboten oder Verträgen gehen den Bestimmungen der AGBs vor. Von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens der Kundschaft sind nur dann wirksam, wenn sie von Codely schriftlich bestätigt wurden.

2. Grundlagen der Zusammenarbeit

Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Kunden vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von Codely zu erfüllen sind. Inner-halb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungs-freiheit. Die Kundschaft sorgt dafür, dass Codely alle Unterlagen und Informationen sowie Anweisungen, die zur Auftragserfüllung notwen-dig oder dienlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Die Kundschaft trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer un-richtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Codely wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Im Falle der Nichterbringung oder Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch die Kundschaft ist Codely ebenfalls berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen abzusehen. Codely erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchfüh-rung auch Hilfspersonen heranzuziehen. Vertragliche Beziehungen zwischen den Hilfspersonen und dem Kunden entstehen diesfalls nicht. Codely wahrt die Interessen der Kundschaft nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich, die von der Kundschaft erhaltenen Informationen mit Diskretion zu behandeln sowie Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zu wahren.

3. Offertstellung und -annahme

Vorbehältlich anderweitiger Angaben in der Offerte bleibt Codely zwei Monate an ihre Offertstellungen gebunden. Offertangaben von Codely, die aufgrund ungenauer, noch nicht vorliegender Angaben oder aufgrund von Drittkosten, welche noch Änderungen erfahren können, erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertrags-abschluss, nicht aber als verbindliche Offerte. Darin enthaltene Preis-angaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter. Der Vertrag zwischen Codely und der Kundschaft kommt mit der Akzeptanz der Offerte von Codely durch die Kundschaft zustande. Von der Kund-schaft an der Offerte vorgenommene Änderungen erlangen erst Gül-tigkeit durch eine Bestätigung von Codely. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn die Kundschaft die von Codely angebote-nen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4. Termine und Lieferfristen

Frist- und Terminabsprachen sind, soweit sie nicht bereits als Bestand-teil der Offerte zugesichert worden sind, schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen zu lau-fen, sobald die Kundschaft alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und die notwendigen Arbeitsunterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat. Gerät die Kundschaft in Verzug, wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des Ver-zugs verschoben. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden Codely ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Die Nichteinhaltung von Frist- und Terminabsprachen berechtigt die Kundschaft erst nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rech-te. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei Codely.

5. Fakturierung und Zahlungskonditionen

In den Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Preise verste-hen sich netto in Schweizer Franken. Massgebend ist der mit der Kundschaft schriftlich vereinbarte Preis. Fehlt eine solche Vereinba-rung, gelten für die angeforderten Dienstleistungen die aktuell gülti-gen Stundensätze von Codely. Sind für die Erbringung der Leistungen von Codely Drittsoftware oder Lizenzen notwendig, sind diese durch die Kundschaft zur Verfügung zu stellen. Die Fakturierung der Leistun-gen erfolgt projektorientiert. Bei Auftragserteilung kann Codely einen Teil der voraussichtlichen Gesamtkosten im Voraus in Rechnung stellen. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beläuft sich auf 30 Tage. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Werden die von Codely in Rechnung gestellten Aufwände weder beanstandet noch bezahlt, ist Codely berechtigt, die Arbeiten an Produkten oder Dienstleitungen einzustellen, sobald und solange der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Codely ge-währt die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den von ihr geschaffenen Werken ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Die Verrechnung mit von Codely nicht ausdrücklich aner-kannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist unzu-lässig.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

Sofern nicht lediglich ein Auftrag zu einer Beratungsdienstleistung im Sinne von Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR) erteilt wird, fällt der an Codely erteilte Auftrag, insbesondere im Falle der Erbringung von Entwicklungsdienstleistungen jeglicher Art, unter die rechtliche Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts im Sinne von Art. 363 ff. OR sowie des Urheberrechtsgesetzes (URG). Codely ist nicht zur Prüfung der kennzeichen- oder schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Inhalte verpflichtet. Der Kunde ist für inhaltliche Recherchen und die Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit selbst verant-wortlich. Die Reproduktion aller Codely übergebenen Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annah-me, dass die Kundschaft die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Für Verletzungen von Urheberrechten durch die Kundschaft kann Codely nicht haftbar gemacht werden. Sollte Codely von einem Dritten wegen Verletzung von Reproduktions- oder Urheberrechten belangt werden, hat die Kundschaft Codely vollständig schadlos zu halten. Die Kundschaft übernimmt alle Codely aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschliesslich die für die Rechtsvertretung entstehenden Verfahrens- und Verteidigungskosten. Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Ideen, Strategien, grafische Arbeiten, Konzepte, Bilder, Animatio-nen, Tondokumente, Datenbanken, Programme, Applikationen etc. in Papier- oder elektronischer Form – verbleibt grundsätzlich bei Narra-te. Codely gewährt dafür dem Kunden die Rechte zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes gemäss Offertstellung. Eine weiter-gehende Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Narra-te und ist im Allgemeinen kostenpflichtig. Ohne ausdrückliche Zu-stimmung von Codely dürfen die Vertragswerke nicht verändert werden, weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsbeen-digung. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Codely ist die Kund-schaft auch nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen. Bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennung des Werks ist Codely immer als Urheberin zu bezeichnen. Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Fakturierung (z.B. für Offerte, Präsentation usw.) erstellt wurden, dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Codely nicht weiterverwendet werden.

7. Online-Nutzungsrechte im Besonderen

Die Kundschaft erhält nach vollständiger Bezahlung der Leistungen von Codely das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen. Darin inbegrif-fen sind das Aufschalten der Website oder der Webapplikation und das Ändern der Inhalte im Umfang der Berechtigungen. Die meisten der mit Open Source Software erstellten Websites oder Webapplika-tionen unterliegen der General Public Licence (GPL), die die Kund-schaft ihrerseits einhalten muss. Die Lizenzbedingungen der GPL können online eingesehen werden.

8. Abnahme

Die Kundschaft ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihr durch Codely während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen. Eine spätere Mängelrüge hinsichtlich von auf diese Weise genehmigten Zwischenergebnissen ist ausgeschlossen und stellt einen Änderungswunsch im Sinne von Ziffer 9 nachstehend dar. Die Kundschaft ist verpflichtet, die endgülti-gen Arbeitsergebnisse umgehend nach Erhalt zu prüfen. Mit Erteilung der Abnahmebestätigung gilt die Leistung von Codely als abgenom-men. Nimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ab, so ist Codely berechtigt, die erbrachten Leis-tungen in Rechnung zu stellen und die Daten auf Rechnung der Kund-schaft aufzubewahren. Die Kundschaft darf die Erteilung der Abnah-mebestätigung nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verwei-gern. Bei begründeter Verweigerung der Abnahmebestäti-gung/gerechtfertigter Mängelrüge müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Die Kundschaft muss Codely alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglichen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereit-schaft von Codely zur Mängelbehebung entstehen, trägt die Kund-schaft. Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung der Kundschaft als abgenommen. Diese im Abnahmeproto-koll erwähnten Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben. Codely ist in diesem Fall dennoch bereits zur Fakturierung der Leistungen berechtigt. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Handlungen des Kunden, ist Codely nicht zur Mängelbehebung verpflichtet. In diesen Fällen gelten die von Codely erbrachten Leis-tungen trotz möglichen Einschränkungen als vertragsgemäss erbracht. Codely kann auf Wunsch der Kundschaft eine kostenpflichtige Besei-tigung des Mangels unternehmen. Mängel, die bei fristgerechter Überprüfung nicht sogleich erkennbar sind (sog. verdeckte Mängel) sind innerhalb von 5 Werktagen seit deren Entdeckung schriftlich bei Codely zu rügen, andernfalls sind diesbezügliche Gewährleistungsan-sprüche verwirkt.

9. Zusatz- oder Änderungswünsche

Codely prüft die Realisierbarkeit von massgeblichen Zusatz- oder Änderungswünschen seitens der Kundschaft innert angemessener Frist nach deren Erhalt und teilt der Kundschaft das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit. Die Kundschaft verpflichtet sich, die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb der darin genannten Frist, andernfalls innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt die Kundschaft das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil. Nimmt die Kundschaft das Änderungs- oder Er-gänzungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen. Die Vergütung von Änderungen oder Ergän-zungen, für welche keine zusätzliche Offerte erstellt worden ist, erfolgt nach Aufwand sowie in Anwendung der aktuell gültigen Stun-denansätze von Codely.

10. Sach- und Rechtsmängel

Im Falle begründeter, form- und fristgerecht gerügter, von Codely und nicht durch unsachgemässe Einwirkungen der Kundschaft ent-standener Mängel gemäss vorstehender Ziffer 8 hat die Kundschaft zunächst lediglich einen Anspruch auf Mängelbehebung durch Narra-te. Die Kundschaft muss, die im Zuge der Nachbesserung überlassenen neuen Programme oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungs-aufwand führt. Bei zweimaligem Scheitern oder Unmöglichkeit der Nachbesserung kann die Kundschaft eine Minderung des Honorars verlangen. Das Wahlrecht der Kundschaft auf Rückabwicklung des Vertrages (Wandlung) wird wegbedungen. Schadenersatz wegen Män-geln kann die Kundschaft nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach Ziffer 11 dieser AGB vorgesehen ist. Jegliche weiteren Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Arbeitsergebnisse zur Abnahme.

11. Haftungsbedingungen und Haftungsausschluss

Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwal-tungsrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen übernimmt Codely keine Haftung. Ebenso haftet Codely nicht für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten, wenn Arbeiten von der Kundschaft genehmigt wurden oder eine Vorlage der Kundschaft zumindest zur Kontrolle angeboten wurde. Codely haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Soweit Codely notwendige oder zweckmässige Fremdleis-tungen im Interesse und Einverständnis des Kunden an Dritte in Auftrag gegeben hat, ist Codely von jeder über die sorgfältige Instruk-tion dieser Dritten hinausgehenden Haftung befreit (Art. 399 Abs. 2 OR). Eine über den Wert von Dienstleistungen hinausgehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzan-sprüche) kann nicht geltend gemacht werden. Codely haftet nicht für Mangelfolgeschaden, mittelbaren Schaden und entgangenen Gewinn. Codely haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer nicht zu vertre-tender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabota-geangriffe durch Dritte, Hackerangriffe, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnah-men sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommu-nikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

12. Verjährung von Ansprüchen

Gewährleistung und Schadenersatzansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Werkes. Der urheberrecht-liche Schutz von Computerprogrammen erlischt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, derjenige aller übrigen Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

13. Rücktritt, Projektabbruch

Storniert die Kundschaft während der Konzeptions-, Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnis-ses durch Gründe, die nicht von Codely zu verantworten sind, den Auftrag oder reduziert er den Auftragsumfang, ist Codely berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand unter Anwendung der aktuell gültigen Stundenansätze von Codely und bereits angefallene Drittkosten in Rechnung zu stellen. Bei unzweckmässigen Weisungen hat Codely die Kundschaft darauf hinzuweisen. Hält dieser trotz Mahnung an seinen Weisungen fest, kann Codely entweder ohne Nachteil für sich solche Weisungen befolgen oder gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten und gegen volle Schadloshaltung durch die Kundschaft vom Vertrag zurücktreten. An den bereits erstellten Entwürfen ist der Kundschaft die Nutzung im Sinne dieser AGB einzuräumen.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit voneinander erfahren, vertraulich zu behandeln. Für die Zusammenarbeit ist Codely berechtigt, Auftrag-nehmer und sonstige Dritte beizuziehen, sofern und soweit ein an-gemessener Datenschutz gewährleistet ist. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vor-schriften einzuhalten. Die Kundschaft ist insbesondere verpflichtet, Personendaten ausschliesslich unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften an Codely zu übermitteln. Bei Ansprüchen gegen Codely im Zusammenhang mit einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die Kundschaft, insbe-sondere bei Ansprüchen von Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen, ist die Kundschaft verpflichtet, Codely vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten. Die Kundschaft ist verpflichtet, alle Kosten, die Codely direkt oder indirekt in Verbindung mit sol-chen Ansprüchen entstehen, zu tragen sowie Codely im gewünschten Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

15. Referenzen

Codely ist berechtigt, ihre Tätigkeit für die Kundschaft für eigene Werbezwecke zu erwähnen und die Kundschaft insbesondere als Referenz aufzuführen. Codely ist berechtigt, für die Kundschaft ange-fertigte Arbeitsergebnisse für die Teilnahme an Auszeichnungen und Wettbewerben sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Die Kundschaft gewährt Codely im erforderlichen Umfang eine unentgelt-liche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Verwendung von Firma oder Name, Logos, Marken und sonstigen Zeichen.

16. Archivierung

Codely ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit der Kundschaft nicht zur Archivierung von Arbeitsergebnissen und Arbeitsunterlagen ver-pflichtet. Codely archiviert nach Möglichkeit und auf Risiko des Kun-den die wesentlichen Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen sowie Referenzexemplare während bis zu fünf Jahren. Im Übrigen richtet sich die Archivierung bei Codely nach den anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen wie beispielsweise für die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern.

17. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Standort des Hauptsitzes von Codely (St. Gallen). Es ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kauf-rechts anwendbar.